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Häufig kommt es zu Mängeln bei Reisen, weshalb der Reisende den nach dem Reisevertrag geschuldeten Reisepreis nicht bezahlen will, wobei die Interessenlage wie bei jedem Prozess unterschiedlich ist. Der Reisende will eine Reisepreis-
minderung geltend machen, der Veranstalter oder das Reisebüro möchte diesen Anspruch abwehren. Das Reiserecht
regelt z. B., wie bei einem Reisemangel vorzugehen ist (Mängelrüge), damit ein Minderungsanspruch / Minderungsan-
sprüche bzw. ein Schadensersatzanspruch / Schadens- ersatzansprüche in einem Reiseprozess durchgesetzt werden können. Wichtig sind auch die Stichworte Fristen, Reklamation, Reiserücktritt, Gepäckschaden, Gepäckverlust, Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherungen und Stornierung / Stornokosten, Pauschalreiserecht, Reisebedingun-
gen und Schmerzensgeld.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwältin C. Herr
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